Anwälte mahnen Datenübertragung ohne SSL-Verschlüsselung auf Firmen-Webseiten ab!
Seit Ende Mai ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, und noch immer ist auf Firmen-Webseiten einiges zu tun.
Viele Unternehmen haben ihr Impressum und ihre Datenschutzerklärung aktualisiert, aber ihre Webseiten nicht ausreichend geschützt. Bei Abmahnanwälten steht die Datenübertragung ohne SSL-Verschlüsselung im Mittelpunkt.
Was ist zu tun?
Idealerweise setzt man sich nun mit seinem Webseitenbetreiber oder seiner Webagentur in Verbindung, um gemeinsam zu überprüfen, ob die eigene Seite entsprechend verschlüsselt aufrufbar ist.
Wie kann ich das zunächst selbst überprüfen?
- Die eigene Seite mit einem Browser aufrufen.
- In der URL-Zeile ganz am Anfang nach dem "http" suchen.
- Wichtig ist hier nun das "s" am Ende von "http", also "https".
- Eine verschlüsselte Seite wird immer mit https://www.SEITE.de angezeigt.
- Eine unverschlüsselte Seite schaut dann so aus http://www.SEITE.de.